Ausnahmefall: Elektroautos
Ein Auto eigenständig abzuschleppen, bringt viele Vorteile mit sich, vor allem in Bezug auf die Kosten. Da bei einem Elektroauto noch Energie im Elektromotor erzeugt wird, sollten Elektroautos allerdings nicht eigenhändig abgeschleppt, sondern besser verladen werden. Dazu ist ein professioneller Abschleppdienst vonnöten.
Während es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Verbandskasten, Warnwesten und ein Warndreieck im Auto dabeizuhaben, ist das Mitführen eines Abschleppseils keine Pflicht. Dennoch hat sich das Seil bereits bei vielen Pannen als sehr nützlich erwiesen.
Grundsätzlich ist die Benutzung eines Abschleppseils aber nur erlaubt, wenn es sich um eine echte Notfallsituation handelt. Bei einem leeren Tank ist das eigenständige Abschleppen beispielsweise nicht erlaubt.
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, müssen außerdem einige Regeln beachtet werden:

An jedem Auto gibt es spezielle Ösen, an denen das Abschleppseil einfach und sicher befestigt werden kann.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie das Abschleppseil sicher befestigen. Sie können das Abschleppseil an der Anhängerkupplung oder an den dafür vorgesehenen Ösen anbringen.
- Lassen Sie den Zündschlüssel im Zündschloss stecken, damit das Lenkradschloss nicht einrastet.
- Schalten Sie beim Abschleppen unbedingt das Warnblinklicht ein.
- Wenn Sie ein Abschleppseil benutzen, muss das Fahrtempo entsprechend angepasst werden. Mit einem Abschleppseil darf eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden.
- Der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen darf maximal 5 Meter betragen. Zudem muss eine Warnflagge am Seil befestigt werden.
- Sie dürfen keinen Umweg fahren, sondern müssen sich auf direktem Weg zu einer Werkstatt begeben.
- Sie dürfen beim Abschleppen keine Autobahnen benutzen. Ist ein Fahrzeug auf der Autobahn liegengeblieben, müssen Sie die nächstmögliche Abfahrt nehmen.
Wenn Sie sich bei der Benutzung eines Abschleppseils an das Gesetz halten, können Sie zudem Verstöße vermeiden, die ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wer die Vorgaben laut § 15a StVO missachtet, muss mit folgenden Strafen rechnen:
Tatbestand | Strafe (in Euro) |
Sie verlassen die Autobahn bei einem auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeug nicht an der nächstmöglichen Ausfahrt. | 20 Euro |
Sie fahren bei einem nicht auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeug auf eine Autobahn auf. | 20 Euro |
Sie schleppen mit Ihrem Fahrzeug ein liegengebliebenes Kraftrad ab. | 10 Euro |
Sie schalten beim Abschleppen des liegengebliebenen Fahrzeugs das Warnblinklicht nicht ein. | 5 Euro |
Achtung: Beim Abschleppen eines abgemeldeten Fahrzeugs kommen noch höhere Bußgelder auf Sie zu. Das Fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung bringt zudem einen Punkt in Flensburg mit sich.