Auf die Vorgaben der StVZO achten
Die Abkürzung StVZO steht für die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung in Deutschland. Sie schreibt vor, welche Leistung ein Fahrraddynamo in Watt bringen muss, damit er zulässig ist. Weiterhin wird im § 67 vorgeschrieben, dass ein an den Fahrraddynamo angeschlossenes Rücklicht rot leuchten muss und welche Größe die Beleuchtung vorne und hinten haben muss. Das gilt auch für Kinder, die nicht auf dem Gehweg fahren. Bekannte Marken wie Shimano oder Axa achten darauf, diese und weitere Vorgaben einzuhalten.
Dass mit einem Fahrraddynamo das Licht an Ihrem Zweirad betrieben werden kann, ist so weit klar. Interessant ist dennoch, einen kurzen Blick hinter die Kulissen der Technik zu werfen und die Nutzungsmöglichkeiten zu erläutern.
1.1. Die Fahrraddynamo-Funktion

Im Vergleich zu anderen Produkten lässt sich das Fahrraddynamo von Fischer besonders einfach montieren. Es ist universell und mit vielen gängigen Fahrrädern kompatibel.
Häufig auch als Lichtmaschine bezeichnet, ist der Fahrraddynamo-Aufbau relativ einfach und nutzt die Bewegungsenergie, die Sie beim Fahren erzeugen. Im Wesentlichen besteht der Dynamo aus einem Laufrad, einem Rundmagnet und einer Drehspule. Dies ist unabhängig davon, ob er innen in der Radnabe verbaut ist oder an der Vordergabel befestigt wird.
Wird der Rundmagnet in eine Rotationsbewegung versetzt, ändert sich das Magnetfeld permanent, sodass in der Spule durch Induktion eine Wechselspannung entsteht. Die Fahrradbeleuchtung ist darauf abgestimmt und würde mit Gleichstrom gar nicht oder nur bedingt funktionieren, sodass ein Fahrraddynamo-Kurzschluss unwahrscheinlich ist.
1.2. Die Nutzungsmöglichkeiten

Mit einem Fahrraddynamo produzieren Sie beim Fahren ausreichend Strom für die Fahrradbeleuchtung.
Der Fahrraddynamo-Anschluss erfolgt abhängig von der von Ihnen gewählten Bauart. Ist das Nachrüsten mit einem Nabendynamo geplant, ist empfehlenswert, diesen im Set inklusive Vorderrad zu erwerben. Die Nutzung ist aber, wie auch in allen anderen Fällen, uneingeschränkt möglich. Dabei ist egal, ob es sich um ein Rennrad, ein City-Bike, ein Trekkingbike oder eine alternative Variante handelt: Entscheidend ist, dass die Fahrradbeleuchtung der StVZO entspricht, damit sie in Betrieb genommen werden darf.
Überlegen Sie darüber hinaus, ob es Sinn für Sie macht, einen Fahrraddynamo mit USB-Anschluss zu erwerben. Dank USB sind Sie in der Lage, beispielsweise Ihr Smartphone oder das Navi tagsüber zu laden, wenn Sie keine Beleuchtung benötigten. Diese Fahrraddynamo-Funktion bietet enorme Vorteile, wenn Sie gerne mehrtägige Touren durchführen. Eventuell erwerben Sie noch ein Ladegerät dazu, das über einen passenden Anschluss verfügt.
Möchten Sie die Beleuchtung an Ihrem Fahrrad auf LED umstellen, sollten Sie einen besonders wichtigen Punkt im Zusammenhang mit einem Nabendynamo beachten: Wählen Sie nach Möglichkeit eine Vorder- und Rückbeleuchtung aus, die mit einem Schalter zum An- und Ausmachen ausgestattet ist, da der Dynamo selbst immer mitläuft, sobald Sie Ihr Fahrrad bewegen. Moderne Modelle sind bereits mit dem benötigten Gleichrichter ausgestattet.