
Es ist gesetzlich geregelt, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. 1,50 m Größe nur in einem Kindersitz im Auto mitfahren dürfen.
Bei einem Kindersitz der Gruppe 3 stellt sich längst nicht nur die Frage, ob dieser eine Rückenlehne oder einen Seitenaufprallschutz haben soll. Viel mehr gibt es zahlreiche Modelle, welche auch zusätzliche Funktionen wie Liege- oder Drehfunktion mit sich bringen. Doch wie sinnvoll sind drehbare Kindersitze der Gruppe 1, 2 und 3 und wann ergibt ein Kindersitz der Gruppe 2/3 mit Schlaffunktion wirklich Sinn?
Die Drehfunktion bei einem Kindersitz ist definitiv von Vorteil und sollte berücksichtigt werden, wenn Sie einen Kindersitz der Gruppe 3 kaufen möchten. Vor allem, wenn die Kleinen schwerer werden, kann das Hinein- und Herausheben durchaus eine Schwierigkeit sein und eine Belastung für Ihren Rücken darstellen. Für viele Eltern ist daher jener Kindersitz der Gruppe 3 der Testsieger, der auch über eine spezielle Drehfunktion verfügt. So können die Kleinen zudem eigenständig aus dem Kindersitz herausklettern und wieder einsteigen.
Eine Liegefunktion ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie häufig längere Strecken fahren. Dies macht die Fahrt für die Kleinen wesentlich angenehmer und sorgt dafür, dass der Kopf beim Nickerchen nicht nach vorne fällt.