Die ersten GPS-Geräte konnten nicht mehr, als dem Autofahrer seine aktuelle Position anzeigen und ihn zum gewünschten Ziel navigieren. Dazu sind heutige Navigationsgeräte im Vergleich weitaus besser ausgestattet. Einige der Features, die moderne Navigationsgeräte für das Auto unbedingt mitbringen sollten:
- Bluetooth / Freisprecheinrichtung
- Geschwindigkeitsassistent
- Rückfahrkamera
- Automatische Kartenupdates
- Sprachsteuerung
3.1. Bluetooth und Freisprecheinrichtung
Bluetooth ist ein moderner Funkstandard nach IEEE802.15.1 zur Übertragung von Daten über kurze Distanz. Bluetooth ist aus dem Auto nicht mehr wegzudenken: Es ermöglicht dem Navi die Freisprecheinrichtung. Per Bluetooth überträgt das Smartphone Anrufe an das Navigationsgerät, das sie per Lautsprecher wiedergibt. So kann der Fahrer Telefongespräche führen und hat weiterhin beide Hände am Steuer.
Achtung: Wer mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt wird, muss sich seit 2017 auf strengere Strafen gefasst machen: Neben 60 Euro Bußgeld gibt es auch einen Punkt in Flensburg. Telefonieren per Freisprecheinrichtung ist jedoch erlaubt.

Die Verpackung des DRIVE-52-MT-EU von Garmin hat ein schönes Design. Im Lieferumfang ist auch ein Kabel für den Zigarettenanzünder im Auto enthalten.
3.2. Geschwindigkeitsassistent
Der Geschwindigkeitsassistent ist ein noch recht junges Assistenzsystem, das Fahrern beim Einhalten der aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung hilft. Auf Englisch wird das System auch Intelligent Speed Adaption (ISA) genannt. Sicher haben Sie es während einer Fahrt auf der Autobahn auch schon einmal übersehen, dass die Geschwindigkeit urplötzlich auf 100 km/h begrenzt wurde, ohne, dass ein ersichtlicher Grund vorlag. Oft steht genau dort (nicht zufällig) eine Radarfalle. Der Geschwindigkeitsassistent weist sie darauf hin. Manche Systeme drosseln sogar die Geschwindigkeit.
3.3. Rückfahrkamera
Blitzerwarner im Navi
Die Verwendung von sogenannten Blitzerwarnern ist rechtlich umstritten. §23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung besagt: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.”
Rechtsanwälte sind jedoch der Ansicht, dass es sich bei der Blitzerwarnung nur um eine Nebenfunktion und nicht um die eigentliche Bestimmung handelt. Bislang liegt kein eindeutiges Rechtsurteil vor. Bußgeldbescheide für die Verwendung von Blitzerwarnern werden derzeit höchst selten ausgestellt.
Eine Rückfahrkamera ist heute fast immer bei einem Autoradio mit Navi dabei. Dabei handelt es sich um eine Einparkhilfe, die vor allem beim Parken am Straßenrand oder in engen Parkhäusern Gold wert ist. Die Kamera schaltet sich ein, sobald Sie den Rückwärtsgang einlegen.
Sie sehen dann im Display des Navis das Bild der Kamera, sowie künstliche Hilfslinien. So wissen Sie genau, wie viel Platz noch zum nächsten geparkten Fahrzeug verbleibt. Sie können das vorhandene Navi auch mit einer Rückfahrkamera nachrüsten.
3.4. Automatische Kartenupdates
Navigationsgeräte, die sich selbst aktualisieren, sind eine enorme Erleichterung. Sie können darauf verzichten, die Speicherkarte aus dem Navigationsgerät für ein Kartenupdate herauszunehmen und an den Computer anzuschließen. Dies erledigen neue Navigeräte selbst.
3.5. Sprachsteuerung für Navis
Während der Fahrt auf dem Touchscreen herumzutippen kann gefährlich werden. Darum ist es praktisch, wenn das Navi nicht nur per manueller Eingabe, sondern auch per Sprachbefehl gesteuert werden kann. Dazu genügt es, dem Gerät die gewünschte Adresse mündlich mitzuteilen.

Das DRIVE-52-MT-EU von Garmin hat ein 5-Zoll-Display. Wir empfinden das als angenehme Größe für Navigationsgeräte.