- Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf, wenn Sie eine Urlaubs- oder Geschäftsreise aus einem unvorhersehbaren wichtigen Grund nicht antreten können. Ohne eine solche Versicherung bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen, die je nach Zeitpunkt der Stornierung sehr hoch sein können.
- Als legitime Gründe für den Reiserücktritt gelten bei vielen Versicherungen zum Beispiel eine plötzliche schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder der Arbeitsplatzverlust durch eine betriebsbedingte Kündigung.
- Viele Reiserücktrittsversicherungen werden in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. So sind Sie sowohl bei einer Stornierung im Vorfeld als auch für den Fall des vorzeitigen Abbruchs der Reise abgesichert.
Ob Ostsee, Österreich oder Karibik – für viele Menschen ist der Sommerurlaub das Highlight des Jahres, auf das sie schon Monate im Voraus hinfiebern. Doch was, wenn Sie durch eine plötzliche Krankheit oder einen unerwarteten Schicksalsschlag Ihre Reise nicht antreten können? Damit Sie in einem solchen schadlos von der Reise zurücktreten können, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben, kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.
Doch welche Stornogründe sind dabei eigentlich abgesichert? Wo liegt der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung? Oder wird das Risiko gar von Ihrer allgemeinen Reiseversicherung abgedeckt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem großen Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich 2025 auf BILD.de und helfen Ihnen damit, die beste Reiserücktrittsversicherung für Ihre persönliche Situation zu finden.
1. Was genau ist eine Reiserücktrittsversicherung und welche Reiseversicherungs-Typen gibt es noch?
Terminologisches 1×1: Andere Namen für die Reiserücktrittsversicherung
- Reisekostenversicherung
- Reisekostenrücktrittsversicherung
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Reisestornoversicherung
- Stornoversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung versichert Sie davor, die vollen Reisekosten tragen zu müssen, auch wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unvorhergesehenen Situation nicht antreten können. Wenn Sie hingegen eine schon angetretene Reise wieder abbrechen müssen (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder Verletzung), deckt eine Reiseabbruchversicherung die entsprechenden Kosten ab.
Eine private Reisekrankenversicherung (oder Auslandskrankenversicherung) sichert die Kosten für notwendige Arztbesuche am Urlaubsort ab – oft auch den Rücktransport im Falle einer schweren Krankheit. Die Reisegepäckversicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden, sollte Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen oder beschädigt werden.
Unter dem Begriff Reiseschutzversicherung bieten verschiedene Anbieter Versicherungspakete an, die mehrere der bisher genannten Versicherungs-Typen in einer einzigen Police umfassen.
Achtung: Derartige Reiseversicherungs-Komplettpakete sind im Vergleich oft zu teuer, da Sie auch den Schutz gegen Risiken einschließen, die für den Kunden überhaupt nicht relevant sind. Machen Sie sich also im Vorfeld Gedanken, welche Risiken für Sie wirklich relevant sind und scheuen Sie sich nicht, gegebenenfalls mehrere separate Policen abzuschließen. Oft kommen Sie so günstiger als bei einem Reiseschutzversicherungs-Paket.
1.1. Sinnvoll oder überteuert? Reiserücktrittsversicherungen auf Buchungsportalen und Airline-Websites

Viele Buchungsportale bieten die Möglichkeit, direkt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolicen sind aber meist überteuert.
Viele Fluglinien, aber auch Buchungsportale für Hotels oder Ferienwohnungen, bieten im Zusammenhang mit der Buchung auch die Möglichkeit, gleichzeitig eine Reiserücktrittsversicherung zum Flug abzuschließen.
Zwar können Sie sich so einige Zeit und zusätzliche Recherchen ersparen, dafür ist der Preis oft relativ hoch. Und auch die Versicherungsbedingungen werden im Zweifel nicht mit Ihren persönlichen Anforderungen übereinstimmen. Sie fahren also oft besser, wenn Sie separat eine günstige Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Im Allgemeinen raten wir von der Nutzung derartiger Reiserücktrittsversicherungen für Flüge ab, haben Ihnen aber im Folgenden noch einmal die Vor- und Nachteile übersichtlich zusammengestellt.
- Vorteile
- geringer Aufwand
- Nachteile
- oft zu teuer
- nicht an die individuellen Anforderungen angepasst
2. Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich: Auf welche Punkte sollten Sie achten?
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten, gilt es im Vorfeld einiges zu beachten. Welche Risiken könnten Sie von Ihrer Reise abhalten – und sind diese in der Reisestornoversicherung enthalten? Sichert die Stornoversicherungs-Police auch den vorzeitigen Abbruch der Reise ab? Sind neben der Reisekostenversicherung noch weitere Leistungen im Paket enthalten?
Welche Aspekten Sie vor Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, erklären wir Ihnen im folgenden Kaufberatungs-Abschnitt unseres Reiserücktrittsversicherungs-Vergleichs 2025 auf BILD.de.

Eine plötzliche schwere Erkrankung ist einer der klassischen Gründe für den Rücktritt von einer Reise.
2.1. Reiserücktritt: Welche Gründe sind abgesichert?
Wenn Sie sich von Ihrer Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten einer nicht angetretenen Reise erstatten lassen möchten, müssen Sie üblicherweise das Eintreten eines unvorhergesehenen wichtigen Ereignisses nachweisen. Welche Gründe für den Reiserücktritt akzeptiert werden, unterscheidet sich dabei von Versicherung zu Versicherung und Police zu Police.
Wir haben Ihnen die üblichen Reiserücktritts-Gründe (mit kurzen Erläuterungen) in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.
Stornierungsgrund | Erläuterungen |
---|---|
Krankheit |
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Antritt einer neuen Arbeitsstelle |
|
Erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten |
|
Ablegen einer Wiederholungsprüfung |
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Terroranschlag |
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Erkrankung des mitreisenden Hundes |
|
» Mehr InformationenAchtung: Damit Ihre Reiserücktrittsversicherung eine Krankheit als Rücktrittsgrund akzeptiert, ist bei manchen Versicherern ein fachärztliches Gutachten oder die Prüfung durch einen Vertrauensarzt der Versicherung notwendig. Einige Anbieter akzeptieren jedoch auch ein normales Attest des Hausarztes. Daher empfehlen wir, im Vorfeld die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
2.2. Reiseabbruch: Aus diesen Gründen dürfen Sie Ihren Urlaub verkürzen

Wenn Sie sich am Urlaubsort verletzen, springt die Reiseabbruchversicherung für die Stornokosten ein.
Viele Reiseversicherungen enthalten eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung, die dann greift, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen. Im Schadensfall übernimmt diese Versicherung die Umbuchungs- und Stornierungsgebühren für Ihre Unterkunft und die Reise zurück nach Hause.
Die Gründe für einen Reiseabbruch stimmen meist mit denen für einen Rücktritt vor Reisebeginn überein. Prüfen Sie dies jedoch sicherheitshalber im Vorfeld und lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte.
Tipp: Wir raten Ihnen klar dazu, eine kombinierte Reiserücktritt- und Abbruchversicherung abzuschließen. Denn dann ist zum Beispiel auch ein Reiserücktritt aufgrund eines Unfalls am Flughafen mit abgedeckt.
2.3. Vielreisende können auch eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung haben Sie verschiedene Laufzeit-Arten zur Auswahl: Einerseits haben Sie die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung einmalig für eine einzelne Reise abzuschließen, andererseits können Sie auch eine Reiserücktrittsversicherung für ein ganzes Jahr wählen.
Wenn es nur um den Sommerurlaub geht, ist eine Reiserücktrittsversicherung für eine Reise absolut ausreichend. Falls Sie jedoch im kommenden Jahr mehrere Reisen planen, kann sich eine Reiserücktrittsversicherung mit Jahresschutz durchaus lohnen. Auf die einzelne Reise gerechnet, ist diese dann oft deutlicher günstiger, als wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung nur einmalig abschließen.
Achtung: Jahres-Reiserücktrittsversicherungen verlängern sich oft automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Denken Sie also daran, die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsschutzes abzuschicken – oder kündigen Sie direkt nach Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung.

Im Reiserücktrittsversicherungs-Test der Stiftung Warentest konnte kein Anbieter die Bestnote “Sehr Gut” erreichen.
3. Reiserücktrittsversicherungen im Tests?
Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 03/2018 des Magazins “Finanztest” einen Reiserücktrittsversichungs-Test durchgeführt. Die Note “Sehr Gut” wurde dabei von keinem einzigen Versicherungsunternehmen erreicht, fünf Tarife wurden als “Mangelhaft” bewertet. Reiserücktrittsversicherungs-Testsieger wurde damals die Würzburger mit der Note “Gut (1,6)”.
Öko-Test hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Reiserücktrittsversicherungs-Test durchgeführt. Generelle Reiseversicherungen wurden jedoch bereits unter die Lupe genommen.
4. Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich auf BILD.de: Was sind die häufigsten Fragen zur Thematik?
4.1. Was sind die wichtigsten Anbieter für Reiserücktrittsversicherungen?
Damit Sie sich auf dem unübersichtlichen Versicherungsmarkt schnell zurechtfinden, haben wir Ihnen die wichtigsten relevanten Versicherungsunternehmen kurz zusammengestellt:
- ADAC
- Allianz
- Barmenia
- Ergo
- ERV (Europäische Reiseversicherung)
- Hanse-Merkur
- Travelsecure
4.2. Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es für Gruppen und Familien?

Wenn Sie mit mehreren Personen verreisen, kann ein Reiserücktrittsversicherung mit Gruppentarif die günstigere Option sein.
Ja, diverse Anbieter für Reisekostenrücktrittsversicherungen haben auch Gruppentarife im Programm. Diese sind üblicherweise günstiger als die Summe der Kosten, wenn Sie einzelne Reiserücktrittsversicherungen für alle Personen abschließen. Und gerade bei Gruppenreisen, wie zum Beispiel Klassenfahrten, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Denn je mehr Teilnehmer Ihre Reisegruppe umfasst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Reise nicht antreten kann.
Wenn Sie als Familie verreisen, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Familien-Tarif wählen. Darin ist meist ein Versicherungsschutz für zwei Erwachsene sowie alle gemeinsamen Kinder bis 21 Jahre eingeschlossen.
» Mehr Informationen4.3. Wie werden beim Reiserücktritt die vollen Stornokosten erstattet?
Dies hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Versicherer haben sowohl Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt als auch solche mit Selbstbeteiligung im Programm. Die Kosten für letztere sind geringer, dafür müssen Sie aber im Schadensfall einen Teil der Kosten (zum Beispiel 20 %) selbst tragen. Wir raten eher zu Tarifen ohne Selbstbehalt, da diese zusätzlichen Kosten dem Grundgedanken einer Reiserücktrittsversicherung widersprechen.
» Mehr Informationen4.4. Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Krankheit von Angehörigen?
Dies kommt auf die jeweilige Versicherungspolice an. Einige Anbieter zahlen auch im Krankheitsfall von nicht-mitreisenden Angehörigen, allerdings ist dies meist auf Minderjährige oder Pflegebedürftige beschränkt. Prüfen Sie vorher genau die Versicherungsbedingungen darauf, falls dies für Sie ein relevanter Punkt ist.
» Mehr Informationen4.5. Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung hängen unter anderem von der Anzahl der Reisenden und der insgesamten Höhe des Reisepreises ab. Eine günstige Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie für eine Person bereits ab rund 50 Euro. Eine solche Versicherung kann aber bei teureren Reisen auf 200 oder 250 Euro ansteigen.
» Mehr Informationen4.6. Wann gilt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Wirkungsdauer der Reiserücktrittsversicherung gilt zwischen dem Tag der Buchung und dem Tag der Abreise. Die Reiserücktrittsversicherung wirkt aber nur bei zuvor klar definierten Rücktrittsgründen. Diese werden im Versicherungsvertrag aufgeführt. Bei vorhersehbaren Ereignissen greift die Reiserücktrittsversicherung nicht.
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